Allgemeine Geschäftsbedingung
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch isarot.
1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten ach für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlchen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber isarot oder Dritten abzugeben sind, die Textform.
1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von isarot ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch isarot den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.
1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings, einer Hochzeitsreportage oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.).
2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von isarot vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichenden Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
2.3 Mit Ausnahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.
2.4 Gegenstand der Beauftragung von isarot durch einen Kunden kann beispielsweise eine Boudoirsession, eine Hochzeitsreportage, eine kurze Hochzeitsbegleitung, ein Paar-Shooting oder Trash-the-Dress sein.
2.5 Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19%.
2.6 Preisänderungen sind Nachbestellungen und zukünftigen Aufträgen vorbehalten, ausgenommen sind vorbildliche Bestellungen, die Bestandteil des Vertrages sind.
2.7 Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Beratungs- und Terminreservierungsgebühr von € 300.- zu zahlen. Dieser Betrag ist gleichzeitig die Sessiongebühr und wird separat in Rechnung gestellt. Erst mit Eingang der Gebühr bei isarot gilt der im Vertrag genannte Termin als gebucht. Trifft die Zahlung nicht oder nicht fristgerecht ein, so ist isarot nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
2.8 Ratenzahlung wird auf Wunsch angeboten.
2.9 Der Mindestpreis für Alben und gewählte Bilder beträgt € 300.-Pakete kosten zwischen € 690.-und € 2200.-
3 Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion
3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche sind diese gegenüber isarot zu äußern.
3.2 für den Fall, dass isarot einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.
3.3 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-Up-Artist, Assistenten, Second-Shooter) mit hinzuzuziehen, ist isarot berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen isarot und dem Dritten zustande.
3.4 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von isarot ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesen Grundsatz abweicht ist möglich.
4 Modalitäten der Leistungserbringen – Überlassung von Bildmaterial
4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von isarot. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben.
4.3 Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen. Danach gelten die Bilder als angenommen.
4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.
4.5 Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder von isarot erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei isarot.
4.6 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch isarot zur Verfügung gestellt werden, müssen nach Ablauf einer einmonatigen Frist gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.
4.7 Die Auftraggeberin erhält ihre Bilder in ihrem gewählten Album (je nach Paket) und als JPEG Dateien (sofern sie diese erworben oder sie Teil eines Paketes sin) in einer Onlinegalerie zum Download.
4.8 Nicht ausgewählte Bilder werden nach dem Auswahltermin gelöscht. Ausgewählte Bilder werden maximal 12 Monate aufbewahrt.
4.9 Bei Alben erfolgt ein Entwurf, der von der Auftraggeberin freigegeben werden muss. Es sind zwei (2) zusätzliche Änderungsrunden möglich. Ab dem 4. Entwurf wird jede Änderungsrunde mit € 50.- berechnet.
4.10 Das Album gilt als abgenommen, wenn es von der Auftraggeberin persönlich entgegengenommen wird oder eine Woche nach dem Erhalt per Post. Reklamationen sind dann nicht mehr möglich.
4.11 Eine Garantie über die Gewährleistung von 12 Monaten für die Haltbarkeit der Alben wird nicht gegeben.
5 Übergabe von Dokumenten
5.1 isarot behält sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.
5.2 isarot ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens isarot vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.
5.3 Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von isarot, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.
6 Stornierung von durch Kunden verbindlich gebuchten Terminen
6.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungsmail von isarot erhalten hat, hält sich isarot diesen Termin für den Kunden frei. Sie kann diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.
6.2 Für die Herstellung der Bilder wird eine Sessiongebühr in Höhe von € 300.- berechnet. In diesem Betrag sind keine Dateien, Abzüge, Wandbilder oder Alben enthalten. Die Sessiongebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von isarot einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.
6.3 Alben, Wandbilder Dateien und weitere Produkte werden zusätzlich á la Carte oder als Pakete angeboten. Pakete beginnen bei €690.-
6.4 Die Stornierung des Shooting ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weiteren Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.
6.5 Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Session-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Session-Gebühr fällig.
7 Absage durch isarot – Änderung im Shooting-Ablauf
7.1 Kann isarot aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen. isarot wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet isarot nicht.
7.2 Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden, erstatten wir umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von isarot.
7.3 Der Shootingtermin kann einmalig verschoben werden. Danach verfällt die Sessiongebühr.
7.4 Ausnahmen hiervon ist ein Krankheitsfall.
7.5 Die Sessiongebühr ist eine nicht erstattbare Beratungs- und Terminreservierungsgebühr und wird bei der Stornierung nicht erstattet.
8 Allgemeine Hinweise für unser Shooting
Als Kunde von isarot bitten wir Sie, folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:
8.1 Sie sollten spätestens 15 Min. vor dem angesetzten Termin im Fotostudio erscheinen. Verspäten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt isarot, davon im Einzelfall abzuweichen.
8.2 isarot übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
8.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shooting genügend Verpflegung (Getränke und Snacks) für eine Pause mitzubringen.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.
8.5 Fotoaufnahmen – gerade solche im Outdoor-Bereich – sind nie ohne Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. isarot übernimmt hierfür keine Haftung.
9 Bearbeitung der angefertigten Bilder
9.1 Die professionelle Bildbearbeitung / Retusche der Bilder erfolgt im alleinigen Ermessen von isarot. Eine von der Auftraggeberin gewünschte Nachretusche von Bildern wird mit einer Mehraufwandspauschale von € 50.- pro Bild berechnet. Die Bilder werden durch isarot etwas bearbeitet. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.
9.2 Retusche von durch die Kundin vermeidbaren Dingen wie z. B., aber nicht ausschließlich: Korrektur von Maniküre / Pediküre, Rasur, Haarfarbe, Selbstbräuner, nicht passender Unterwäsche erfolgt nicht oder wird gesondert berechnet.
9.3 Eine körperverändernde Retusche wird nicht angeboten!
9.4 Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern.
9.5 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen.
10 Nutzungsrecht und Urheberrecht
10.1 isarot steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrages gefertigten Bildern zu.
10.2 Die Auftraggeberin erhält jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Bildern des Auftrages. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung und Weiterbearbeitung (auch durch Filter und / oder Beschnitt) der gelieferten Bilder bedarf der ausdrücklichen Genehmigung von isarot. Selbiges gilt auch für die Wiedergabe von Nutzungsrechten an Dritte.
10.3 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezwecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.
10.4 isarot räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von isarot erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
10.5 Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht ist isarot zu informieren. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.
10.6 Bei isarot verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.
10.7 Auf Anfrage durch isarot ist der Kunde verpflichtet, isarot Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistung zu erteilen.
10.8 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde isarot wie folgt als Urheber benennen: isarot – www.boudoirbyisarot.de. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesen Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren.
10.9 isarot ist berechtigt, die von ihm erstellten Lichtbildwerke zum Zweck der Eigenwerbung, u.a. im Internet, zu veröffentlichen.
10.10 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch isarot.
10.11 Bei jeglicher unberechtigter Nutzung ist eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen.
11 Kundenbilder und deren Bearbeitung
11.1 Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat isarot ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.
11.2 Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie isarot von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
11.3 isarot ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von isarot verstoßen. In diesem Fall ist isarot berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch isarot besteht nicht.
11.3 Eine Haftung von isarot für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder / Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt isarot von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.
11.4 Sind Leistungen von isarot teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von isarot auf Vergütung unberührt.
12 Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
12.1 Für isarot vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. isarot bemüht sich, die Bilder innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung zu stellen.
12.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch isarot setzt voraus, dass isarot sämtliche von Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens isarot nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
12.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
13 Vergütungsmodalitäten
13.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von isarot genannten Honorare. Als Kleinunternehmen sind wir von der Umsatzsteuer befreit.
13.2 Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
13.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von isarot ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.
13.5 Soweit der Kunde Leistungen von isarot in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von isarot gewährt.
14 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt
14.1 Die Rechnungsstellung durch isarot erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung
14.2 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich isarot sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.
14.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist isarot, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
15 Übertragung des Vertrages
isarot ist berechtigt, zu Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung isarots für die Leistungen bleibt unberührt.
16 Vertraulichkeit
Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
17 Haftung von Isarot und Verjährung
17.1 isarot haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
17.2 Im Übrigen ist die Haftung von isarot auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5-fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen. Für Schäden oder Verlust von digitalen Bilddateien haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten Paketes.
17.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von isarot und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine isarot. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i. S. d. §434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
17.4 isarot haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.
17.5 isarot haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch isarot erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine den Kunden.
17.6 Wird isarot von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde isarot von der Haftung frei und erstattet isarot sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von isarot bleibt hiervon unberührt.
17.7 Für Schäden an isarot durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von isarot auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet isarot nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
17.8 Isarot haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von isarot liegen.
17.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber isarot verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
17.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber isarot verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
17.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von isarot sowie Dritten, die durch isarot eingeschaltet wurden.
18 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität
18.1 Die Fotografin darf die Negative bis zu 3 Jahre aufbewahren. Im Anschluss daran ist sie berechtigt, diese unwiderruflich zu löschen.
18.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet isarot nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet.
18.3 Die Fotografin haften für Lichtbeständigekit und Dauerhaftigkeit der Bilder nur im Rahmen der Garantieleistung der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Alben übernimmt die Fotografin keine Haftung.
19 Schadensersatz und Vertragsstrafe
19.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.V. 100% auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an isarot zu zahlen.
19.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von isarot) Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.
20 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort
20.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
20.2 isarot nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
20.3 Erfüllungsort ist Berlin. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Düsseldorf.
20.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschuss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn
- der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
- der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der europäischen Union ist.
20.5 ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäische Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben
21 Veröffentlichung von Bildern
21.1 Bilder werden ausschließlich mit schriftlicher, ausdrücklicher Genehmigung der Auftraggeberin veröffentlicht. Wird die Veröffentlich nicht ausdrücklich genehmigt, werden die Bilder Vertraulich behandelt.
21.2 Durch die Inanspruchnahme der Veröffentlichungsoption willigt die Auftraggeberin ein, dass isarot die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung und insbesondere Veröffentlichte der Bilder (z.B. für Ausstellungen, Messen, Webseite, Social Media, Blog, etc) vornehmen darf. Die Fotografin darf die Bilder auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung von isarot dient.
21.3 Isarot wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass der Auftraggeberin kein Schaden durch die Veröffentlichung der Bilder zugeführt wird. Die Erfüllungs- und/ oder Verrichtungshilfen sowie andere Dritte, derer sich isarot in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.
21.4 Bei allen Veröffentlichungen werden ausschließlich Aliasnamen oder Vornamen publiziert.
Isabel Rothe
Schrammstr. 1
10715 Berlin
0170 – 90 22 536
Instagram:
boudoir.by.isarot
isarot.fotografie
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Datenschutz / Datenerhebung
- Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrages erforderlich.
- Die Auftraggeberin erklärt sich einverstanden, dass die zum Geschäftsverkehr und dem Auftrag betreffende erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
Haftung
- Für Schäden gleich welcher Art haftet isarot für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von isarot bestätigt wurden. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Muss isarot die Session aufgrund von Krankheit oder anderer Höherer Gewalt verschieben, ansteht kein Schadensersatzanspruch.
- Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist die Auftraggeberin für dessen sachgemäßen Verwendung verantwortlich